1. Pädagogische Ausbildung
Gesetzliche Grundlage:
Berufsbegleitende Ausbildung, Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung
Angebot:
3 Plätze
Zielgruppe:
Voraussetzungen: Mittlere Reife und Vorpraktikum im Johann-Peter-Hebel-Heim
Ziele:
Nach dreijähriger berufsbegleitender Ausbildung erfolgt eine Abschlussprüfung.
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2. Hauswirtschaftliche Ausbildung
Gesetzliche Grundlage:
§ 240 ff. SGB III - Hauswirtschaftliche Ausbildung zur beruflichen Rehabilitation von lernbeeinträchtigten und benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Angebot:
4 Plätze
Zielgruppe:
Aufnahmealter: Abschluss einer Förderschule oder einer Hauptschule
Aufnahmekriterien: Jugendliche oder junge Erwachsene, die Freude an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten haben und die genannten Voraussetzungen erfüllen u. a. auch die Zustimmung des Arbeitsamtes
Die Anstellung erfolgt durch das Förderband e.V. im Bund der Deutschen Kath. Jugend BDKJ), dessen Kooperationspartner das Johann-Peter-Hebel-Heim ist.
www.hausderjugend-bdkj-ma.de/foerderband.htm
Ziele:
Nach dreiähriger Ausbildung: Abschlussprüfung durch das Regierungspräsidium in schriftlicher Form und in der Fachpraxis, Reinigen und Pflegen von Räumen und Betriebseinrichtungen und Gebrauchsgütern und Gestalten des Wohnumfeldes, wahlweise in Speisezubereitung und Service oder Reinigen und Pflegen von Textilien
Besonderheiten:
Das Förderband übernimmt die sozialpädagogische Begleitung sowie den Förder- und Stützunterricht.
Für Jugendliche, für die eine Unterbringung im Rahmen der Erziehungshilfe vorgesehen ist, besteht die Möglichkeit der Ausbildung genauso wie für Jugendliche, die im Elternhaus leben oder bereits selbständig sind.
Arbeitserprobung: Nach Absprache besteht für Jugendliche der Therapeutischen Wohngruppe oder des stationären Bereiches des Johann-Peter-Hebel-Heimes die Möglichkeit einer Arbeitserprobung.
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3. Praktikumsplätze
Angebot:
Praktikumsplätze in der pädagogischen und therapeutischen Arbeit, in der Hauswirtschaft und in der Verwaltung
Zielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene, die während der Schulzeit oder der Ausbildungszeit ein Praktikum absolvieren müssen, oder die durch die Vermittlung des Arbeitsamtes oder durch Einrichtungen der Jugendberufshilfe in ein Praktikum vermittelt werden sollen.



Evangelische Kinder- und Jugendhilfe