Betreutes Wohnen
Gesetzliche Grundlage:
SGB VIII - Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 2, Abs. 2, Ziffer 4...
Betreutes Wohnen nach §§ 27, 30, 34, 35a, 41 KJHG
Angebot:
8 Plätze
Die Betreuungsintensität wird individuell vereinbart.
Zielgruppe:
Aufnahmealter: ab 16 Jahre
- aus der stationären Heimerziehung
- aus einer therapeutischen Wohngruppe
- aus der Herkunftsfamilie
- vom Betreuten Wohnen anderenorts
- aus instabilen Lebenssituationen
Aufnahmekriterien:
- Motivation zur Verselbständigung
- Bereitschaft zur Kooperation mit der Betreuungsperson
- Teilnahme an schulischer, berufsorientierender oder ausbildenden Massnahme oder Bereitschaft zur Entwicklung einer
beruflichen Perspektive
- Verantwortlicher Umgang mit suchterzeugenden Stoffen - Begleitende therapeutische Behandlung bei Indikation nach § 35a
Ziele:
Wir streben grundsätzlich die Verselbständigung der jungen Menschen zur eigenverantwortlichen Lebensführung unter Einbeziehung der individuellen Lebensbedingungen an. Im Einzelnen bedeutet dies:
- Beschaffung und Einrichtung einer Wohnung
- Selbständige Haushaltsführung sowie adäquater Umgang mit Geld
- Stabilisierung des psychischen Gleichgewichts
- Entfaltung der Persönlichkeit
- Berufliche Integration
- Verselbständigung in administrative Angelegenheiten
- Integration ins Lebensumfeld
Besonderheiten:
- geschlechtsspezifische Betreuungsangebote
- erlebnispädagogische und gruppenbezogene Aktivitäten
- Elternarbeit nach Bedarf



Evangelische Kinder- und Jugendhilfe