Stationäre Erziehungsgruppen
Gesetzliche Grundlage:
SGB VIII - Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 2, Abs. 2, Ziffer 4-5 “Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen”
Hilfe zur Erziehung (Heimerziehung) nach §§ 27, 34 und § 41 SGB VIII,
in Einzelfällen auch § 42 SGB VIII und § 35a SGB VIII
Angebot:
Stationäre Betreuung über Tag und Nacht
48 Plätze, die sich folgendermassen aufteilen:
- Jungenhaus für männliche Jugendliche ab 14 Jahre
- 16 Plätze für Jungen in 2 Gruppen
- Kinderhaus für Kinder ab 6 Jahre
- 16 Plätze für Kinder in 2 Gruppen
- ausgelagerter Mädchenwohnbereich für Mädchen
- 10 Plätze für Mädchen ab 6 Jahre
Zielgruppe:
Aufnahmealter: ab 6 bzw. 14 Jahre
Aufnahmekriterien: Kinder und Jugendliche im Sinne des § 7 SGB VIII, bei denen eine für das Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und für die eine stationäre Hilfe aufgrund der Indikationsstellung geeignet und notwendig erscheint. Junge Volljährige, für die Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung aufgrund der individuellen Situation notwendig ist.
Indikation für Erziehungshilfen ist z.B. angezeigt:
- bei jungen Menschen, bei denen die Ressourcen der Herkunftsfamilie und des sozialen Umfeldes nicht mehr ausreichen, um junge
Menschen zu erziehen und zu fördern
- bei Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit
- Entwicklungsstörungen
- Verhaltens- und emotionalen Störungen
- Reaktiven Störungen, z.B. aufgrund familiären Belastungen
- Störungen im Bereich Intelligenz, Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten
- Verhaltensstörungen im Zusammenhang mit psychotropen Substanzen
- Störungen im Umfeld jugendpsychiatrischer Krankheitsbilder
Ziele:
Wir wollen eine Rückkehr des Kindes/Jugendlichen in die Herkunftsfamilie erreichen und ihn bei der Wiedereingliederung ins vorhandene Lebensfeld begleiten oder die Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform ermöglichen oder den jungen Menschen bei seiner Verselbständigung unterstützen:
- Entlastung des Kindes/Jugendlichen und der Familie
- Entwicklung und Stabilisierung der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens
- Neustrukturierung des Alltages der jungen Menschen
- Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
- Förderung von Stärken und Ressourcen
- Überwindung von Störungen und Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und
körperlicher Entwicklung und Reife. Abbau und Vermeidung von negativen Karrieren (Delinquenz, Sucht etc.)
- Förderung der Problemeinsicht, Belastungs- und Konfliktfähigkeit
- Hilfe zur Selbsthilfe- Förderung des familiären Umfeldes und seiner Erziehungsbedingungen durch Eltern- und
Familienarbeit, Aufarbeitung der Beziehung zur Herkunftsfamilie
- Erhalt und Entwicklung wichtiger und förderlicher Bezüge ausserhalb der Familie
- schulische und/oder berufliche Integration, soziale Integration im Gemeinwesen
Besonderheiten:
Doppelbetreuungszeiten, Kunsttherapie, Heilpädagogische Orientierung, Erlebnispädagogische Angebote, Elternwohnung, Lebensweltorientierung - Dezentralisierung, Partizipation der Kinder/Jugendlichen (Heimbeirat), Anti-Gewalt-Gremium mit Beteiligung Jugendlicher, Geschlechtsspezifische Betreuungsangebote



Evangelische Kinder- und Jugendhilfe