Sozialpädagogische Familienhilfe

Gesetzliche Grundlage:
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 2, Abs. 2, Ziffer 4 ”Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen” 
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Angebot:
nach Anfrage und Absprache

Zielgruppe:
Personensorgeberechtigte und deren Kinder, Familien und Teilfamilien im Sinne des § 7 KJHG, die nach § 27 KJHG einen Bedarf für Hilfen zur Erziehung in Form Sozialpädagogischer Familienhilfe haben.

Indikation zur Sozialpädagogischen Familienhilfen bei Störungen und Problemen im Bezugs- und Familiensystem sowie bei Familien mit Hilfebedarf z. B. im Bereich
- der Beziehungsgestaltung
- der Erziehung
- des Aushaltens und des Umgangs mit Krisensituationen
- der Haushaltsführung und der Versorgung der Kinder
- des materiellen Bereichs
- des Umgangs mit Ämtern und Institutionen bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche
- des Umgangs mit dem sozialen Umfeld und der Integration in die Nachbarschaft.

Eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen Sozialpädagogischer Familienhilfe ist die Mitwirkungs- und Veränderungsbereitschaft mö¶glichst aller Familienmitglieder.

Ziele:
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien
- in ihren Erziehungsaufgaben
- bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
- bei der Lösung von Konflikten und Krisen
- im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
- unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt.

Zielsetzungen können sein:
- Hilfe zur Selbsthilfe in verschiedenen Bereichen des Alltagslebens
- Erlangung der Fähigkeit zur Problemlösung und eigenständigen Alltagsbewältigung
- Mobilisierung der Ressourcen des Familiensystems und einzelner Mitglieder
- Stabilisierung des familiären Systems
- Öffnung der Familie nach Aussen und soziale Integration in das soziale Umfeld
- Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven für die Familie und ihre Mitglieder.

Einzelmassnahmen:
entfällt

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Evangelische Kinder- und Jugendhilfe