Therapeutische Wohngruppen
Gesetzliche Grundlage:
SGB VIII - Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 2, Abs. 2, Ziffer 4-6 "Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen" in Verbindung mit §§ 39, 40 BSHG
Stationäre Hilfe und Eingliederungshilfe (Heimerziehung) nach § 35a, Abs. 1, Ziffer 4 und § 41 SGB VIII
Eingliederungshilfe nach § 35a KJHG i. V. mit §§ 39 ff BSHG
Hilfe für junge Volljährige n. § 41 KJHG i. V. mit § 35a KJHG und §§ 39 ff BSHG
Angebot:
Einrichtung für psychisch erkrankte Jugendliche und junge Volljährige
16 Plätze in 2 spezialisierten, ausgelagerten therapeutisch pädagogischen Gruppen
- für weibliche und männliche junge Menschen ab 14 Jahren
- integrierte arbeitstherapeutische Werkstatt
Zielgruppe:
Aufnahmealter: ab 14 Jahren
Aufnahmekriterien: Eine Indikation zur Aufnahme besteht bei einer diagnostizierten psychischen Erkrankung bzw. Störung gemäss ICD 10.
Im Einzelnen können dies sein:
- schizophrene, schizoaffektive oder affektive Psychosen
- emotionale Störungen, Angst-, Anpassungs-, Zwangsstörungen
- Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas)
- Persönlichkeitsstörungen (u. a. Borderline-Syndrom)
- Asperger Syndrom
Weitere Indikationen zur Aufnahme sind:
- ein besonderer Förderungsbedarf der jungen Menschen aufgrund ihrer psychischen Beeinträchtigung, der innerhalb der
Familie und des bestehenden sozialen Umfelds nicht ausreichend abgedeckt werden kann
- Vorbeugung oder Deeskalation familiärer Konflikte, die aufgrund der psychischen Erkrankung entstehen oder entstanden
sind
- die Abklärung der schulischen und/oder beruflichen Belastbarkeit und der weiteren Perspektive
Die Aufnahme der Jugendlichen erfolgt i.d.R. nach einem stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, oder um bei bestehender ambulanter Behandlung einer Verschlimmerung der Symptomatik und ggf. einem Klinikaufenthalt vorzubeugen.
Ziele:
Wir wollen seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Jugendlichen und jungen Volljährigen die altersgemässe selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und dazu beitragen, psychische Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu überwinden bzw. lernen damit zu leben:
- Wiederherstellen einer sinnvollen und Halt gebenden Tagesstruktur
- Abklärung der weiteren schulischen und beruflichen Perspektiven (schulische, bzw. berufliche Rehabilitation); Steigerung
der Leistungsfähigkeit
- grösstmögliche Verselbständigung: eigenständige Lebensführung, betreutes Wohnen, evtl. Rückkehr ins Elternhaus oder
in eine betreute Einrichtung für Erwachsene
- psychische Stabilisierung und die Wiedergewinnung von Handlungsspielräumen; Stabilisierung des Erfolgs der klinischen
Behandlung
- Prävention erneuter Krankheitsepisoden
- vorhandene Ressourcen aufspüren, erhalten und stärken
- Erweiterung der sozialen Kompetenz
- Verbesserung des Kontakt- und Kommunikationsverhaltens
- Befähigung zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten
- Begleitung bei einer altersadäquaten Ablösung von Eltern und Familie
Besonderheiten:
- Arbeitstherapeutische Werkstatt - Integrierte Arbeits- und Beschäftigungstherapie
- Kinder- und jugendpsychiatrischer Fachdienst in Kooperation mit der Klinik des ZI’s
- Systemische Eltern- und Familienarbeit/ Systemische Prozessgestaltung



Evangelische Kinder- und Jugendhilfe